Seit dem 1. Juli 2020 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden Lohngleichheitsanalysen durchführen und diese durch eine externe Stelle überprüfen lassen. In diesem Zusammenhang haben die Sozialpartner der Bankbranche (Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz und Arbeitgeber Banken) im August 2020 die «Sozialpartnerschaftliche Fachstelle Lohngleichheit in der Bankbranche» (SF LoBa) gegründet. Diese berät die Sozialpartner in Fragen der Lohngleichheit und bietet den Banken eine professionelle Anlaufstelle. Zudem bietet die SF LoBa einen Kontrollprozess für die gesetzlich vorgeschriebene externe Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse.
Die Anforderungen an die Durchführung und Kontrolle der Lohngleichheitsanalysen gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Um das SF LoBa-Gütesiegel zu erreichen, müssen die Banken methodische Kriterien erfüllen und zudem einem Gesamtarbeitsvertrag der Bankbranche unterstellt sein.
Eine erste Zwischenbilanz zeigt, dass bisher 44 Institute mit rund 30'000 Mitarbeitenden ihre Lohngleichheitsanalysen durch die SF LoBa überprüfen liessen. Alle 44 Institute haben die Kontrolle bestanden und das sozialpartnerschaftliche Gütesiegel erreicht. Damit wird bestätigt, dass die Lohngleichheitsanalyse den gesetzlichen Anforderungen entspricht und sich der nicht erklärbare Teil der Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen im gesetzlichen Toleranzbereich bewegt. Der Mittelwert der Nettolohndifferenz beträgt -4.2 Prozent. Dieses Ergebnis liegt deutlich unter den -10.6 Prozent, die der Bund aufgrund der Lohnstrukturerhebung für Banken und Versicherungen ausweist.
Die Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen muss bis 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Die SF LoBa steht den Banken und den Sozialpartnern aber auch über dieses Datum hinaus beratend zur Verfügung.
Bei der SF LoBa handelt es sich um eine in der Schweiz bisher einmalige Initiative der Sozialpartner einer Branche zur Sicherstellung und Verwirklichung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Die Sozialpartner unterstreichen damit, dass die Verwirklichung der Lohngleichheit ein prioritäres und gemeinsamen Anliegen ist.