Entdecken Sie Ihr Plus als Mitglied
Wir freuen uns, wenn wir Sie als Partner begleiten dürfen! Noch Fragen zur Mitgliedschaft? Stöbern Sie in unseren FAQ’s oder melden Sie sich direkt bei uns.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Webinare und Seminare zu spezifischen HR-Themen und Arbeitsrechtsfragen
- Monatliche «Bulletins» zu aktuellen Arbeitgeberfragen und -themen
- Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung (Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung VAZ)
- Branchenlösungen und Beratungen zu verschiedenen Themen
- Rechtsberatungen mit Fokus auf Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Networking-Anlässe
Interessiert an einer Mitgliedschaft?
FAQ
Wer kann Mitglied werden?
Arbeitgeber Banken bietet allen Banken und anderen Finanzdienstleistern mit Sitz in der Schweiz die Möglichkeit, Mitglied zu werden. In besonderen Fällen können auch andere Institutionen, Verbände, Gesellschaften oder Firmen aufgenommen werden.
Muss ich als Bank die VAB unterzeichnet haben?
Sie haben die Wahl! Arbeitgeber Banken empfiehlt die Unterzeichnung Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB). Sie entscheiden aber selbst, ob Sie mit einer Mitgliederschaft bei Arbeitgeber Banken der VAB, der VAZ oder keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt werden wollen. Die Unterzeichnung ist für eine Mitgliedschaft nicht zwingend erforderlich.
Wie setzt sich der Mitgliederbeitrag zusammen?
Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich aus einem Grundbetrag von 1‘000 CHF (bis 100 Mitarbeitende) oder 1‘500 CHF (ab 100 Mitarbeitende) pro Institut zusammen, zuzüglich 23 CHF pro Mitarbeiter für Institute, die der VAB unterstellt sind und 26 CHF pro Mitarbeiter für Institute, die der VAB nicht unterstellt sind.