Durch die aktuellen wirtschaftlichen, technologischen und demografischen Veränderungen wandelt sich die Arbeitswelt in einem rasanten Tempo. Auch die Banken in der Schweiz stehen vor der Herausforderung, dem zunehmenden Wettbewerbsdruck und der fortschreitenden Digitalisierung zu begegnen und ihre Arbeitsprozesse stetig zu optimieren. Diese Veränderungen führen zu immer komplexeren Anforderungen an die Mitarbeitenden. Und diese Entwicklung kann sich wiederum auf die Arbeitsbelastung auswirken.
Die systematische Verbesserung der Gesundheit am Arbeitsplatz stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst denn auch eine Vielzahl von Bereichen. Darunter fallen Organisationsentwicklung, Ergonomie, Produktionsplanung und -steuerung, Qualitätsmanagement sowie HR-Management.
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht uns also alle an – Arbeitnehmende wie Arbeitgebende – und trägt dazu bei, die Lebensqualität der Arbeitnehmer zu verbessern, die Produktivität zu steigern und die negativen Auswirkungen von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten zu minimieren.
Ein Kernanliegen der Sozialpartner
Die gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz sind für Arbeitgeber im Artikel 6 des Arbeitsgesetzes geregelt. In der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz wird im Artikel 2 konkretisiert, dass der Arbeitgeber alle Massnahmen treffen muss, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Für die Sozialpartner der Schweizer Bankbranche (Arbeitgeber Banken, Schweizerischer Bankpersonalverband und Kaufmännischer Verband Schweiz) hat die Gesundheit der Bankmitarbeitenden eine hohe Priorität. Die Schaffung optimaler Arbeitsbedingungen trägt entscheidend zu psychischem und physischem Wohlbefinden bei und hat das Potenzial, die Motivation und die Arbeitsleistung zu steigern. Dies ist im Interesse aller Beteiligten in der Schweizer Bankbranche.
Mit healthy@work stellen die Sozialpartner seit Jahren eine Plattform zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zur Verfügung – seit vergangenem Jahr mit einer überarbeiteten Internetseite, die auch hilfreiche Informationen zum Thema bietet. Im Zuge dieses Relaunches liessen die Sozialpartner in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Angewandte Psychologie der Fachhochschule Nordwestschweiz auch eine neue Gesundheitsbefragung erarbeiten. Und dies mit Erfolg: Rund 4 000 Bankmitarbeitende haben diese Befragung im laufenden Jahr ausgefüllt und konnten so wichtige Erkenntnisse für sich und ihre gesundheitliche Situation am Arbeitsplatz gewinnen.
Gemäss Ziffer 9 der Vereinbarung über die Zeiterfassung (VAZ) sind die Arbeitgebenden verpflichtet, allen Mitarbeitenden, die auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichten, die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Befragung zu psychosozialen Stressfaktoren zu geben. Die Teilnahme an der Befragung durch die Mitarbeitenden mit Verzicht auf die Zeiterfassung ist freiwillig, wird aber von Arbeitgeber Banken sehr empfohlen.
Befragung neu für alle offen
Die Gesundheitsbefragung, die sich bisher primär an Bankmitarbeitende richtete, die auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichten, steht neu allen Mitarbeitenden der Banken in der Schweiz offen. Die Befragung in Form eines Selbsttests fokussiert auf die Arbeitsbedingungen in Banken. Um messen zu können, wie sich Mitarbeitende bei der Arbeit fühlen, stehen im healthy@work-Survey zwei Faktoren im Zentrum: Einerseits werden die gesundheitsförderlichen, anderseits die gesundheitskritischen Faktoren angeschaut. Diese beiden Faktoren bestimmen massgeblich, ob sich Arbeitnehmende bei der Arbeit wohlfühlen oder nicht. Die Gesundheitsbefragung untersucht beide Seiten und zeigt auf, wie sie sich gegenseitig beeinflussen.
Interessant und ein willkommener Mehrwert der Gesundheitsbefragung für Arbeitgebende ist die Möglichkeit, Einblick in die statistische Auswertung für die jeweilige Bank zu erhalten, sofern mindestens 20 Mitarbeitende aus der entsprechenden Bank an der Befragung teilnehmen.
Die Befragung steht den Banken in der Schweiz und deren Mitarbeitenden seit dem 1. Dezember 2023 auf der Internetseite healtyh@work zur Verfügung. Bankinstitute können diese ab sofort in ihre Kommunikation aufnehmen und allen Mitarbeitenden über interne Kanäle zukommen lassen.
Engagieren wir uns gemeinsam für ein gesundes Arbeitsumfeld. Machen Sie mit und fördern Sie Ihre Gesundheit!