Dienstleistungen

Sozialpartnerschaft - Das Plus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

In der Schweizer Bankbranche gibt es eine über hundertjährige Tradition der Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sozialpartner sind Arbeitgeber Banken, der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz.
Diese Partnerschaft beruht auf der Idee, dass beide Seiten gemeinsam an einer erfolgreichen und stabilen Entwicklung der Branche arbeiten und dabei auch die Interessen und Bedürfnisseder der jeweils anderen Seite berücksichtigen..

Die Sozialpartner tragen die beiden Gesamtarbeitsverträge «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» (VAB) sowie «Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung» (VAZ). Rund 50 Banken sind der VAB unterstellt, die gemeinsam rund 80‘000 Mitarbeitende beschäftigen. Rund 150 Banken regeln den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für bestimmte Mitarbeitende mit der VAZ.

Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB)

Die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) regelt neben verschiedenen arbeitsvertraglichen Bestimmungen – wie z.B. Treuepflicht, Ferien, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung, Weiterbildung, Gesundheitsschutz – auch die Mitwirkung von Angestelltenvertretungen und Sozialpartnern sowie die Massnahmen bei Restrukturierungen.
Arbeitgeber Banken schliesst als Sozialpartner die VAB für die Banken in der Schweiz ab.

Die aktuelle Fassung der Vereinbarung trat per 1. Januar 2023 in Kraft.

Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung (VAZ)

Basierend auf dem Verordnungsentwurf des Bundesrats zur Arbeitszeiterfassung haben die Sozialpartner der Bankbranche im Jahre 2015 eine Vereinbarung getroffen. Diese legt die Bedingungen eines Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung für gewisse Mitarbeitende fest und beinhaltet verschiedene Massnahmen zum Gesundheitsschutz.
Die Vereinbarung trat per 1. Januar 2016 in Kraft.

Die aktuelle Fassung der Vereinbarung trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Die Geschichte der VAB

Lesen Sie hier alles zur VAB und deren Entwicklung im Laufe der Jahrzehnte.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Balz Stückelberger
Leiter Recht und Sozialpartnerschaft
Tel.
+41 58 330 62 95
balz.stueckelberger@arbeitgeber-banken.ch
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