Arbeitgeber Banken bietet Branchenlösungen für alle neuen Pflichten aus dem revidierten Gleichstellungsgesetz. Neben dem Branchengütesiegel stellt Arbeitgeber Banken neu auch einen durch die Fachstelle Lohngleichheit in der Bankbranche (SF LoBa) erarbeiteten Mustertext für die Ergebnis-Information im Geschäftsbericht zur Verfügung.
Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verschiedene Pflichten im Bereich der Lohngleichheit vor. So müssen diese Unternehmen eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese anschliessend durch eine externe Stelle überprüfen lassen. Schliesslich müssen die Mitarbeitenden sowie die Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Analyse informiert werden.
Arbeitgeber Banken hat in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern eine Fachstelle für Lohngleichheit in der Bankbranche (SF LoBa) gegründet, welche die Banken bei der Umsetzung der neuen Pflichten berät. Die SF LoBa bietet eine Branchenlösung für die externe Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse und stellt – bei erfolgreicher Prüfung - ein Branchengütesiegel zur Einhaltung der Lohngleichheit aus.
Im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Publikation der Ergebnisse der Lohngleichheitsanalysen stellt die SF LoBa einen Mustertext für die Berichterstattung im Geschäftsbericht zur Verfügung. Der Text enthält die erforderlichen Angaben zum Vorgehen und zur Datengrundlage der Lohngleichheitsanalyse. Der Mustertext verzichtet bewusst auf die Nennung des konkreten Ergebnisses der Lohnanalyse in Form eines Prozentwerts. Dieser Wert hängt stark von der gewählten Methodik und den verwendeten Parametern ab und ist deshalb weder aussagekräftig noch vergleichbar. Stattdessen wird gemäss Mustertext vorgeschlagen, die Einhaltung der Toleranzgrenze von +/-5% zu bestätigen.