Arbeitgeber Banken

Ihr Plus für Arbeitgeberfragen

Schliessen Sie sich Arbeitgeber Banken an und profitieren als Bank oder Finanzdienstleister von unserer Verbandstätigkeit. Wir stehen unseren Mitgliedern beratend zu Seite, pflegen die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche und setzen uns ein für liberale Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

Unsere Themen

Aktuelle Themen

Überstunden vs. Gleitzeitsaldo - Was gilt wann?

Ein Mitarbeiter hat im Lauf des vergangenen Sommers einen Gleitzeitsaldo von 84 Stunden aufgebaut. Er freut sich nun auf zwei zusätzliche «Kompensations»-Ferienwochen im kommenden Winter. Die Arbeitgeberin macht ihm aber einen Strich durch die Rechnung und reduziert den Gleitzeitsaldo per Ende Jahr auf 30 Stunden.

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Spesenersatz bei privatem Generalabonnement - Hätten Sie es gewusst?

Eine Bank lädt Ihre Angestellten zu einem Team-Event inkl. Hotelübernachtung ein. Am Tag danach folgt die Überraschung: Ein Mitarbeiter mit einem privaten GA der SBB fordert von der Bank den Ersatz der Reisekosten. Was die Bank durch sein GA gespart hat, soll sie ihm bezahlen. Muss sie das?

Stellungnahme zum Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten

Der Bundesrat möchte mit dem Bundesgesetz über den automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG) die gesetzliche Grundlage schaffen, um den Austausch von Informationen umzusetzen, den die Schweiz in Abkommen mit Frankreich und Italien vereinbart hat. Arbeitgeber Banken hat zur Gesetzesvorlage Stellung genommen.

Fristlose Kündigung nach ordentlicher Kündigung - Hätten Sie es gewusst?

Eine Arbeitgeberin kündigt einem Mitarbeitenden, weil dieser häufig zu spät oder gar nicht zur Arbeit erscheint. Als dieser während der Kündigungsfrist ein wichtiges Meeting unentschuldigt verpasst, reisst dem Vorgesetzten der Geduldsfaden. Darf er fristlos kündigen?

BVG-Reform: Die Vorlage einfach erklärt

Arbeitgeber Banken empfiehlt ein Ja zur BVG-Reform am 22. September 2024. Die Reform ist überfällig, weil sie die zweite Säule den veränderten Lebensumständen anpasst und die Vorsorgesituation von Menschen mit tiefen Einkommen deutlich verbessert.

Vom Verbot, über den eigenen Lohn zu sprechen – Hätten Sie es gewusst?

Ein Finanzdienstleister verbietet seinen Mitarbeitenden, über ihren eigenen Lohn zu sprechen. Das Verbot wird mit der Pflicht zur Geheimhaltung von Informationen über interne Angelegenheiten des Unternehmens begründet. Ist eine solche Klausel zulässig?

WEKO stellt Verfahren über Lohnabsprachen im Bankensektor ein

Nachdem die Wettbewerbskommission (WEKO) Ende 2022 eine Voruntersuchung zu allfälligen Absprachen über Löhne und Lohnbestandteile von Lernenden und Berufseinsteigenden in der Bankbranche eingeleitet hat, verzichtet sie nun auf eine formelle Untersuchung und wird Best Practices ausarbeiten. Arbeitgeber Banken begrüsst dieses Vorgehen.

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