Arbeitgeber Banken

Ihr Plus für Arbeitgeberfragen

Schliessen Sie sich Arbeitgeber Banken an und profitieren als Bank oder Finanzdienstleister von unserer Verbandstätigkeit. Wir stehen unseren Mitgliedern beratend zu Seite, pflegen die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche und setzen uns ein für liberale Arbeitsbedingungen in der Schweiz.

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Aktuelle Themen

Überstunden vs. Gleitzeitsaldo - Was gilt wann?

Ein Mitarbeiter hat im Lauf des vergangenen Sommers einen Gleitzeitsaldo von 84 Stunden aufgebaut. Er freut sich nun auf zwei zusätzliche «Kompensations»-Ferienwochen im kommenden Winter. Die Arbeitgeberin macht ihm aber einen Strich durch die Rechnung und reduziert den Gleitzeitsaldo per Ende Jahr auf 30 Stunden.

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WEKO stellt Verfahren über Lohnabsprachen im Bankensektor ein

Nachdem die Wettbewerbskommission (WEKO) Ende 2022 eine Voruntersuchung zu allfälligen Absprachen über Löhne und Lohnbestandteile von Lernenden und Berufseinsteigenden in der Bankbranche eingeleitet hat, verzichtet sie nun auf eine formelle Untersuchung und wird Best Practices ausarbeiten. Arbeitgeber Banken begrüsst dieses Vorgehen.

Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit – Hätten Sie es gewusst?

Eine Bank muss sich von einem Mitarbeiter trennen, der aufgrund eines Konflikts am Arbeitsplatz arbeitsunfähig ist. Darf sie die Kündigung aussprechen, obwohl eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt?

Die Banken in der Schweiz wachsen und wachsen

Die Zahl der bei Banken in der Schweiz beschäftigten Mitarbeitenden stieg im vergangenen Jahr um 1.4 Prozent auf 93'299. Damit steigen die Beschäftigtenzahlen in der Bankbranche weiter an (2022: +1.6 Prozent). Ausser den Grossbanken haben im Jahr 2023 alle Bankengruppen Stellen ausgebaut.

«Die Banken können eine Vorbildrolle einnehmen»

Michelle Kolb beschäftigt sich seit Jahren mit dem Thema der beruflichen Integration. Heute arbeitet sie als Projektleiterin bei «EnableMe» und verwaltet das Job- und Lehrstellenportal für Menschen mit Behinderungen.

Kündigungsfrist bei Dienstjahreswechsel: Welche Frist gilt? Hätten Sie es gewusst?

Eine Bank kündigt das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin kurz vor Ablauf des dritten Dienstjahres. Sie hat eine vertragliche Kündigungsfrist von zwei Monaten. Diese Frist ragt allerdings ins vierte Dienstjahr hinein, ab dem eine Kündigungsfrist von vier Monaten gilt. Wie lange dauert nun die Kündigungsfrist? Zwei oder vier Monate?

Netzwerkveranstaltung: Aktuelle Arbeitgeberthemen im Spotlight

Mitte Mai 2024 lud Arbeitgeber Banken seine Mitglieder zur neuen Netzwerkveranstaltung "Spotlights" ins Kaufleuten Zürich ein. Die kurzen Spotlights zu aktuellen Arbeitgeberthemen sorgten bei den Gästen für Gesprächsstoff und einen kurzweiligen Abend.

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