Stellenmeldepflicht

Die Bankbranche ist von der seit 2018 geltenden Stellenmeldepflicht nur am Rande betroffen. Dies könnte sich ab 2020 ändern, wenn die Schwelle für Meldungen von offenen Stellen gesenkt wird.

Seit dem 1. Juli 2018 gilt in der Schweiz eine Meldepflicht für offene Stellen, falls diese zu einer Berufsart mit einer Arbeitslosenquote von über 8 Prozent gehören. Die meisten Berufe der Bankbranche sind von der Meldepflicht nicht betroffen. In vielen Banken sind aber auch «bankfremde» Berufe wie zum Beispiel Marketingfachleute oder Empfangspersonal vertreten. Diese Berufsarten unterliegen der Meldepflicht und es sind besondere Verfahren einzuhalten.

Arbeitgeber Banken hat seine Mitglieder in Frühjahr 2018 auf die Einführung der Stellenmeldepflicht mit Veranstaltungen in der ganzen Schweiz vorbereitet und ein Q[&]A dazu erarbeitet. Aufgrund der Rückmeldungen der Mitglieder stellt Arbeitgeber Banken bisher eine weitgehend problemlose Umsetzung der Stellenmeldepflicht in der Bankbranche fest, auch wenn der Erfolg – gemessen an den durch die Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellten Dossiers – als bescheiden beurteilt wird.

Per 1. Januar 2020 wird die für die Auslösung der Meldepflicht relevante Arbeitslosenquote auf 5 Prozent gesenkt. Damit werden voraussichtlich weitere in der Bankbranche vertretene Berufsarten meldepflichtig. Die entsprechende Liste der betroffenen Berufsarten wird der Bund im Oktober 2019 veröffentlichen. Arbeitgeber Banken wird seine Mitglieder umgehend über die Auswirkungen der neuen Liste auf die Bankbranche informieren.

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