Bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) ist darauf hinzuweisen, dass das «Solidaritätsprozent» ab 1.1.2023 wegfällt. Dieses wurde seit 2011 zur finanziellen Stabilisierung der ALV erhoben. Die Streichung bringt den Unternehmen und den Angestellten eine im aktuellen Umfeld willkommene Entlastung um je 0.5 Lohnprozente.
Sozialversicherungen: Kennzahlen und Beiträge 2023
Die Kennzahlen zu den Leistungen und Beiträgen der verschiedenen Sozialversicherungen sind wichtig für die Personaladministration. Arbeitgeber Banken hat deshalb eine Übersicht mit den ab 2023 geltenden Zahlen erstellt.