Auf der Traktandenliste der ausserordentlichen Vorstandssitzung des Verbandes Zürcherischer Kreditinstitute vom 30. September 1918 stand nur ein Thema: «Besprechung der durch die Arbeitsniederlegung des Bankpersonals geschaffenen Situation». Am Vorabend beschloss die Generalversammlung des Zürcher Bankpersonalverbandes den sofortigen Streik, bis die Banken den Bankpersonalverband als Verhandlungspartner anerkennen und mit diesem ein Lohnregulativ vereinbaren.
Gemeinsames Bekenntnis
Nach kurzen und intensiven Verhandlungen unterzeichneten die Banken am 1. Oktober 1918 eine Besoldungsstufenverordnung. Diese brachte substanzielle Erhöhungen auf allen 15 Stufen. Damit war die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche formell lanciert.
2018 blicken die Sozialpartner auf eine 100 jährige Geschichte zurück, die geprägt war von Höhen und Tiefen, wobei eine zentrale Konstante stets unberührt blieb: Das gemeinsame Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft und die Anerkennung der sozialpartnerschaftlichen Lösungsfindung als Antwort auf gemeinsam erkannte Herausforderungen.
Der Blick auf die Geschichte der Sozialpartnerschaft zeigt aber auch die Entwicklung ihres Kerngehalts. In den ersten Jahrzehnten bestand dieser Kern in der gemeinsamen Festlegung der Saläre und der Arbeitsbedingungen. Seit dem Ende des letzten Jahrhunderts wird dieses Kerngeschäft der Sozialpartner durch gesellschaftliche und technologische Entwicklungen herausgefordert und überlagert. Die immer schneller werdenden Innovationszyklen und das Aufbrechen gesellschaftlicher Strukturen eröffnen Fragestellungen, die nicht einfach am Verhandlungstisch zu beantworten sind.
Neue Lösungsansätze
Dieser sich abzeichnende Paradigmenwechsel wird sich in Zukunft akzentuieren. Die Digitalisierung, der Struktur- und Wertewandel sowie die demografische Entwicklung führen zu neuen Arbeitsformen und damit zu immer grösseren, aber gleichzeitig auch komplexeren Herausforderungen für die Sozialpartner. Im Zentrum des gemeinsamen Interesses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen deshalb nicht mehr nur die allgemeinen Arbeitsbedingungen, sondern vor allem der Erhalt der individuellen Arbeitsmarktfähigkeit stehen.
Am Übergang zum nächsten Jahrhundert einer wirkungsvollen und glaubwürdigen Sozialpartnerschaft steht für Arbeitgeber Banken deshalb die zentrale Erkenntnis im Vordergrund, dass sich die Umfeldveränderung von einem Begleitfaktor zum Kerngeschäft der Sozialpartnerschaft entwickelt hat.
Um diese Veränderungen im Interesse eines erfolgreichen Finanzplatzes mit attraktiven und zukunftsgerichteten Arbeitsplätzen erfolgreich zu meistern, braucht es ein gemeinsames Verständnis der Sozialpartner über die zentralen Herausforderungen. Zudem sind auch die Formen der Sozialpartnerschaft zu überdenken: Während vor 100 Jahren der Gesamtarbeitsvertrag unbestritten das richtige Instrument war, erfordern die modernen Themenstellungen auch neue und innovative sozialpartnerschaftliche Lösungsansätze. Damit wird ein neues Zeitalter der Sozialpartnerschaft eingeläutet.