Mitte März 2023 verabschiedete das Parlament nach jahrelangem Ringen eine Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform), die den Hauptzielsetzungen gerecht wird: Mit der Senkung des Umwandlungssatzes wird die Umverteilung von Aktiven zu Rentenbeziehenden reduziert und die Anpassung der Sparpläne verbessert die Vorsorgesituation von Personen mit tiefen Löhnen und Mehrfachbeschäftigen. Arbeitgeber Banken begrüsst, dass es nach zähen Diskussionen gelungen ist, eine Reform der beruflichen Vorsorge zu verabschieden.
Das Reformkonzept lässt sich in zwei Teile gliedern: Auf der einen Seite werden Anpassungen beim Leistungsplan vorgenommen. Diese Massnahmen enthalten insbesondere eine moderate Senkung des zu hohen Umwandlungssatzes, die Senkung der Eintrittsschwelle, die Einführung eines relativen Koordinationsabzuges von 20 Prozent sowie die Glättung und Senkung der Altersgutschriften. Unter anderem führen diese Massnahmen dazu, dass 70’000 Menschen in Tieflohnbereichen neu im BVG versichert sind und bei Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen ein höherer Anteil ihres Lohnes im BVG versichert ist. Damit steigen allerdings auch die Lohnbeiträge für die betroffenen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden.
Auf der anderen Seite werden Kompensationsmassnahmen in Form von Rentenzuschlägen für eine Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen vorgesehen. Die Details zur Reform entnehmen Sie der Übersicht im Anhang zu diesem Text.
Solidarische Mitfinanzierung durch Banken
Die Anpassungen beim Leistungsplan betreffen die Banken in der Schweiz nicht oder nur marginal, weil deren Angestellte in der Regel nicht im BVG-Obligatorium versichert sind. Die Kompensationsmassnahmen führen hingegen bei den Vorsorgeeinrichtungen der Banken zu Mehrkosten in Millionenhöhe, da eine solidarische Mitfinanzierung der Reformkosten von 0.24 Prozent auf dem erweiterten koordinierten Lohn vorgesehen ist. Für eine grobe Schätzung der Kosten pro Vorsorgeeinrichtung steht die Geschäftsstelle von Arbeitgeber Banken seinen Mitgliedinstituten beratend zur Verfügung.
Hauptziel erreicht – trotz teuren Ausgleichsmassnahmen
Arbeitgeber Banken hat den Reformprozess eng begleitet. Der Verband hat sein Hauptziel erreicht, indem der sogenannte Sozialpartnerkompromiss, der am Ursprung dieser Reform stand, verhindert werden konnte. Dieser hätte zu systemfremden Umverteilungen und massiven Kosten auch bei den Banken geführt.
Das Hauptinteresse der Bankbranche lag im Laufe der Reformbemühungen bei den Ausgleichsmassnahmen. Das Parlament hat diese im Interesse der Mehrheitsfähigkeit der Reform grosszügig ausgestaltet. Arbeitgeber Banken hätte ein Konzept vorgezogen, das nur Zuschläge für Personen vorsah, die auch wirklich von der Senkung des Umwandlungssatzes betroffen sind. Nun gilt es zur Kenntnis zu nehmen, dass ein politischer Kompromiss ohne diese Ausgleichsmassnahmen nicht zustande gekommen wäre.
Aufgrund einer Gesamtbeurteilung befürwortet Arbeitgeber Banken die vom Parlament verabschiedete Reform. Damit wird die Reformfähigkeit der 2. Säule unter Beweis gestellt und das bewährte 3-Säulen-System gestärkt.
Reform mit Gegenwind
Die Gewerkschaften und die SP haben noch während der Differenzbereinigung in National- und Ständerat das Referendum gegen die Reform angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass die erforderlichen 50'000 Unterschriften innerhalb der Frist von 100 Tagen zusammenkommen werden. Die Volksabstimmung würde dann voraussichtlich am 3. März 2024 stattfinden.