Unter welchen Bedingungen können dies Grenzgänger auch nach der Pandemie tun? Arbeitgeber Banken hat für seine Mitglieder die wichtigsten Rechtsfragen zum Homeoffice von Mitarbeitenden mit Wohnsitz im ausländischen Grenzgebiet geklärt und in einem Papier zusammengefasst.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden verschiedene Regeln betreffend Homeoffice für Grenzgänger zwischenzeitlich ausser Kraft gesetzt und temporäre Ausnahmeregelungen geschaffen. Demnach ist die sogenannte 25-Prozent-Regel im Bereich der Sozialversicherungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bis am 30. Juni 2021 ausgesetzt. Auch die Besteuerung von Grenzgängern bleibt während dieser Ausnahmesituation unverändert.
Die jetzigen Ausnahmeregelungen werden aber wieder aufgehoben, sobald die Pandemie unter Kontrolle ist und die aktuelle Anordnung zu Homeoffice keine Gültigkeit mehr hat. Ab diesem Punkt können Arbeitgebende und Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr so einfach entscheiden, wie Homeoffice gelebt werden kann, auch wenn sich bis dahin viele Mitarbeitende mit Wohnsitz in einem Nachbarland an das Arbeiten von Zuhause aus gewöhnt haben werden.
Es ist kompliziert
Homeoffice ist für Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch nach der Pandemie in einem beschränkten Umfang ohne grössere Probleme möglich. Es sind aber verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, die teilweise schwerwiegende Auswirkungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber haben können. Damit gemeint sind etwa die Sozialversicherungspflicht und die Steuerpflicht im Ausland oder auch die Anwendung eines ausländischen Arbeitsrechts.
Ein Homeoffice-Anteil von bis zu 20 Prozent ist für Grenzgängerinnen und Grenzgänger grundsätzlich unproblematisch, aber dennoch mit einigen Begleitmassnahmen verbunden. Ein höherer Homeoffice-Anteil wird rasch kompliziert und dessen Umsetzung bringt einen grösseren Aufwand mit sich.
Stolperfallen und Empfehlungen
Arbeitgeber Banken hat sich deshalb vertieft mit verschiedenen rechtlichen Fragen zu Homeoffice für Grenzgänger auseinandergesetzt und ein entsprechendes Webinar zum Thema angeboten. Eine summarische Darstellung verschiedener Rechtsfragen sowie eine grobe Übersicht für die HR-Praxis zeigen Stolperfallen auf und geben Umsetzungs-Empfehlungen. Arbeitgeber Banken stellt seinen Mitgliedern diese Übersicht zur Thematik zur Verfügung. Sie ersetzt jedoch eine vertiefte rechtliche Beurteilung im Einzelfall nicht.