Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Reform der beruflichen Vorsorge gestartet. Die Vorlage sieht als Kernelement die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes auf 6 Prozent vor. Weitere Massnahmen sind die Vereinfachung der Beitragssätze für die Altersgutschriften, die Senkung des Koordinationsabzugs und die Einführung eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags für eine Übergangsgeneration.
Arbeitgeber Banken anerkennt die Dringlichkeit der Reform der zweiten Säule. Die Berechnungs-grundlagen mit einem Umwandlungssatz von 6.8 Prozent entsprechen längst nicht mehr der Realität aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der Entwicklung an den Finanzmärkten. Daraus entsteht in der 2. Säule eine Umverteilung von den Aktiven zu den Rentenbezügern von jährlich rund 7 Milliarden Franken.
Vor diesem Hintergrund begrüsst Arbeitgeber Banken die vorgeschlagene Senkung des Umwandlungssatzes, auch wenn ein entsprechender Satz ohne Umverteilung zwischen den Generationen noch deutlich tiefer liegen würde. Auch weitere Massnahmen wie die Abflachung der Altersgutschriften oder die Senkung des Koordinationsabzuges werden durch Arbeitgeber Banken ausdrücklich unterstützt.
Die Zustimmung zu einzelnen Reformpunkten wird allerdings überlagert durch die Ablehnung des solidarisch finanzierten Rentenzuschlags. Aus Sicht von Arbeitgeber Banken handelt es sich dabei um einen nicht akzeptablen Eingriff in die Systematik des Schweizer Vorsorgesystems. Mit dem Import des aus der 1. Säule bekannten Umlageverfahrens in die berufliche Vorsorge würde die Umverteilung nicht begrenzt, sondern gesetzlich verankert und ausgeweitet. Dadurch würde nicht nur das eigentliche Reformziel verfehlt, sondern es entstünden neue Ungerechtigkeiten.
Arbeitgeber Banken ist überzeugt, dass es für die dringend nötigen Anpassungen in der beruflichen Vorsorge ein mehrheitsfähiges Lösungskonzept braucht. Aufgrund der erwähnten systematischen Defizite erfüllt die Vernehmlassungsvorlage diese Anforderung nicht. Arbeitgeber Banken wird gemeinsam mit weiteren Wirtschaftsverbänden und Organisationen im Vernehmlassungsprozess aufzeigen, wie mit gezielten Anpassungen eine tragfähige und damit mehrheitsfähige Reform der zweiten Säule möglich wird.