BVG-Reform: Die Vorlage einfach erklärt

Arbeitgeber Banken empfiehlt ein Ja zur BVG-Reform am 22. September 2024. Die Reform ist überfällig, weil sie die zweite Säule den veränderten Lebensumständen anpasst und die Vorsorgesituation von Menschen mit tiefen Einkommen deutlich verbessert.

Einer der Kernpunkte der Reform ist die Senkung des Umwandlungssatzes (also des massgebenden Prozentsatzes für die Umwandlung des Vorsorgekapitals in eine Rente) von heute 6.8 Prozent auf 6.0 Prozent. Diese Anpassung ist notwendig, weil die Renten aufgrund der laufend steigenden Lebenserwartung immer länger ausgerichtet werden müssen. Auch der Satz von 6.0 Prozent ist aus versicherungstechnischer Sicht noch zu hoch, aber immerhin reduziert die Senkung die Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden in der zweiten Säule. Pensionskassen ausserhalb des BVG-Obligatoriums haben ihre Umwandlungssätze längst viel stärker gesenkt. Rund 85 Prozent aller Versicherten sind in solchen Kassen überobligatorisch versichert und damit von der Reform nicht betroffen.

Der zweite Schwerpunkt der Reform ist die Verbesserung der Vorsorgesituation von Menschen mit tiefen Einkommen und Mehrfachbeschäftigten. Einerseits wird dies erreicht durch die Senkung der Eintrittsschwelle, d.h. der Lohngrenze, ab der überhaupt eine Versicherung im BVG erfolgt. Derzeit liegt diese bei 22'050 Franken. Neu soll die Grenze auf 19'845 Franken gesenkt werden. Allein mit dieser Massnahme werden 70'000 Personen neu im BVG versichert.

Andererseits wird aber auch der Koordinationsabzug neu definiert, also derjenige Betrag, der vom massgebenden Lohn abgezogen wird, um den im BVG versicherten Lohn zu bestimmen. Er beträgt aktuell 7/8 der maximalen AHV-Rente (25'725 Franken). Bei tiefen Einkommen und vor allem bei mehreren tiefen Einkommen führt der Koordinationsabzug heute zu schlecht versicherten BVG-Löhnen, was an folgendem Beispiel verdeutlicht wird: Eine Person verdient bei drei Arbeitgebern je 30'000 Franken. Der im BVG versicherte Lohn beträgt insgesamt lediglich 12'825 Franken, weil der Koordinationsabzug dreifach abgezogen wird. Neu wird ein relativer Koordinationsabzug von 20 Prozent gelten. Dies führt zu höheren versicherten Löhnen und zu einer Beseitigung der unbefriedigenden Situation von Mehrfachbeschäftigten. Im obigen Beispiel läge der versicherte Lohn über fünfmal höher, nämlich bei 72'000 Franken (90'000 Franken abzüglich drei Mal 20 Prozent von 30'000 Franken).

Die Reform verbessert aber auch die Situation von älteren Mitarbeitenden auf dem Arbeitsmarkt, indem ihre Altersgutschriften (d.h. die prozentualen Sparbeiträge) von 18 Prozent auf 14 Prozent gesenkt werden. Allfällige Anstellungshindernisse aufgrund der hohen Abzüge von älteren Mitarbeitenden werden damit reduziert.

Um sicherzustellen, dass das Rentenniveau trotz Senkung des Umwandlungssatzes erhalten bleibt, sieht die Reform Zuschläge für Versicherte ab Alter 50 vor. Diese Zuschläge betragen 200, 150 oder 100 Franken pro Monat, abgestuft in 5-Jahres-Kohorten in Form einer Einmaleinlage ins Alterskapital. Bei der Bezugsberechtigung wird auf die Höhe des Sparkapitals abgestellt: Bis zu einem Kapital von 215'000 Franken werden die vollen Zuschläge und bis 430'000 Franken werden reduzierte Zuschläge bezahlt. Mit diesem Modell erhalten 45 bis 50 Prozent der Versicherten in der Übergangsgeneration einen Zuschlag, obschon lediglich 15 Prozent der Erwerbstätigen von der Reform überhaupt betroffen sind.  

Die Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen erfolgt über ein teilzentrales Mischmodell: Die Vorsorgekassen müssen sich zunächst die «Entlastungen» durch die Umwandlungssatzsenkung anrechnen lassen, bevor sie die «Belastungen» dem Sicherheitsfonds in Rechnung stellen können. Damit der Sicherheitsfonds die Leistungen finanzieren kann, erhebt er bei den Kassen wiederum Beiträge von 0.24 Prozent auf dem «erweiterten Lohn», der maximal dem doppelten koordinierten Lohn entspricht.

Insgesamt führt die Reform zu einer Stärkung des BVG und des bewährten Drei-Säulen-Systems, indem die Umverteilung von Jung zu Alt reduziert und Vorsorgesituation von Menschen mit tiefen Einkommen deutlich verbessert wird. Rund 350'000 Personen werden eine höhere Rente erhalten. Davon sind 275'000 Frauen. Und, nicht zu vergessen: Rentnerinnen und Rentner sind von der Reform nicht betroffen.

Weitere Informationen:

Informationsplattform des Bundes: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/bv/reformen-und-revisionen/bvg-reform.html

Kampagnen-Website «Ja zur BVG-Reform»: https://ja-bvg.ch/

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