Arbeitgeber Banken begrüsst die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8 Prozent auf 6.0 Prozent, lehnt aber das Konzept zur Kompensation der damit verbundenen Leistungseinbussen ab. Die Einführung von solidarisch finanzierten Pauschalbeiträgen für die Übergangsgeneration verstösst gegen fundamentale Prinzipien des Drei-Säulen-Modells. Die Senkung des Koordinationsabzuges und die Anpassung der Altersgutschriften werden hingegen in angepasster Form begrüsst.
Arbeitgeber Banken schlägt zusammen mit anderen Branchenverbänden einen vernünftigen Mittelweg als konstruktiven Lösungsansatz vor. Dieser sieht einen Umwandlungssatz von 6,0 Prozent, einen individualisierten Koordinationsabzug, Altersgutschriften von 9 Prozent für 20- bis 24-Jährige (und damit einen früheren Beginn des Vorsorgens), 12 Prozent für 35- bis 44-Jährige sowie 16 Prozent für 45- bis 65-Jährige vor. Die Kompensation der Übergangsgeneration soll dezentral durch die bei den Kassen vorhandenen Reserven erfolgen. Dieser Vorschlag behält die bewährte Trennung der 1. und 2. Säule bei.