Um den komplexen Ansprüchen des zukünftigen Arbeitsmarkts aktiv begegnen zu können, müssen alle Akteure der Bankbranche wissen, welche grundlegenden Fähigkeiten zukunftsrelevant sind. Dieses Verständnis zu schaffen und die Mitarbeitenden während dem technologischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandel in ihrer Entwicklung sowie in ihrer beruflichen Weiterbildung zu unterstützen, ist das Kernanliegen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie auch der Sozialpartner.
Der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband und der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz haben deshalb in ihren diesjährigen GAV-Verhandlungen die Arbeitsmarktfähigkeit der Bankangestellten als zentrales Branchenthema festgelegt. Neu wird in der VAB festgehalten, dass die Banken ihren Mitarbeitenden regelmässige Entwicklungsgespräche anbieten. Diese dienen der Standortbestimmung in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit sowie der Festlegung der notwendigen Massnahmen zur Kompetenzentwicklung und Weiterbildung.
In diesem Zusammenhang lancieren die Sozialpartner der Bankbranche im Herbst 2019 eine gemeinsame Kampagne. Deren Fokus liegt auf der Sensibilisierung und Aktivierung aller Akteure der Bankenbranche, sich mit ihrer grundlegenden Arbeitsmarktfähigkeit auseinanderzusetzen. Die Kampagne umfasst eine frei zugängliche, vollständig anonyme Selbstbeurteilung auf der Basis von definierten Basis- und Grundkompetenzen.
Als weiteres Ergebnis der Verhandlungen wird neu ein ständiger sozialpartnerschaftlicher Ausschuss zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende eingeführt, der die Situation in der Bankbranche beobachtet und bei Bedarf die erforderlichen Massnahmen vorschlägt. [nbsp][nbsp][nbsp]
Neu betont die VAB auch den Wissens- und Erfahrungsschatz von älteren Mitarbeitenden und konkretisiert ihnen gegenüber die erhöhte Sorgfaltspflicht der Banken. Die der VAB unterstellten Banken bieten älteren und langjährigen Mitarbeitenden somit die Möglichkeit, gemeinsam geeignete Einsatzmöglichkeiten im Rahmen von Entwicklungsgesprächen zu besprechen und alternative Einsatzmöglichkeiten bei Kündigungen zu evaluieren. Zudem werden die Mitarbeitenden in diesen Fällen rechtzeitig vorinformiert und vorgängig angehört.
Die neu ausgehandelten Themenfelder bekräftigen den Willen der Sozialpartner, gemeinsam die Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitenden zu stärken. Es handelt sich dabei um eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die unterschiedlichen institutsbezogenen Voraussetzungen in der Bankbranche berücksichtigt. Neben den Unternehmen und den Sozialpartnern sind aber auch Politik und Behörden in ihren Zuständigkeitsbereichen gefordert, wirksame Massnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang begrüssen die Sozialpartner der Bankbranche das vom Bundesrat Mitte Mai präsentierte Massnahmenpaket zur gezielten Förderung des inländischen Fachkräftepotentials, namentlich im Bereich der Arbeitsmarktfähigkeit und ältere Mitarbeitende.