Die Sozialpartner der Bankbranche – Schweizerischer Bankpersonalverband, Kaufmännischer Verband Schweiz und Arbeitgeber Banken – erzielten nach acht GAV-Verhandlungsrunden zwischen Januar und Mai 2022 eine Einigung.
Die Verbände bekräftigen damit ihr Bekenntnis zur sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit in gemeinsam definierten Schwerpunktbereichen. Dazu zählen namentlich der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und die damit verbundene Kompetenzentwicklung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Unterstützung und Begleitung der Mitarbeitenden im Rahmen des technologischen, wirtschaftlichen und demografischen Wandels der Bankbranche.
Die Sozialpartner vereinbarten folgende Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten (VAB) per 1. Januar 2023:
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Ausbau des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 16 Wochen bei voller Bezahlung,
- Ausbau des Vaterschafts- sowie Adoptionsurlaubs von derzeit fünf Tagen auf zwei Wochen bei voller Bezahlung und Verankerung der gesetzlichen Urlaube zur Betreuung von Angehörigen und schwerkranken Kindern;
- Mobil-flexibles Arbeiten: Aufnahme von Bestimmungen zur Flexibilisierung der Arbeitsweise und der Arbeitsmodelle (Förderung von Modellen wie Teilzeitarbeit oder Job-Sharing);
- Löhne: Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 56'000 auf 58'000 Franken für gelernte Mitarbeitende.
Bei der Vereinbarung über den Verzicht auf Arbeitszeiterfassung (VAZ) wurden ebenfalls per 1. Januar 2023 verschiedene Anpassungen beschlossen, namentlich:
- Freiwilligkeit: Betonung des Grundsatzes der Freiwilligkeit und der grossen Autonomie bei der Gestaltung der Arbeit für den Verzicht auf die Zeiterfassung
- Gesundheitsbefragung: Konkretisierung der Verpflichtung der Arbeitgebenden, allen Mitarbeitenden mit Verzicht auf die Zeiterfassung jährlich eine Gesundheitsbefragung vorzulegen
- Ergänzung des Verzichtskriteriums der Lohngrenze: Neu kann auch auf die Gesamtkompensation von 120'000 Franken in den letzten zwei Jahren abgestellt werden.
Neben den erwähnten Änderungen der VAB und der VAZ verständigten sich die Sozialpartner auch auf die Weiterführung der projektbasierten Zusammenarbeit zu den Themen Arbeitsmarktfähigkeit, mobil-flexibles Arbeiten und Gesundheitsschutz.
Eine ausführlichere Liste der Änderungen findet sich im beiliegenden Faktenblatt.
Michael von Felten, Präsident Schweizerischer Bankpersonalverband:
«Mehr als 5'000 Bankangestellte nahmen Anfang 2021 an einer Online-Umfrage zu den Schwerpunkten in den Verhandlungen des Schweizerischen Bankpersonalverbands teil. Es ist ein grosser Erfolg, dass wir mit den Verbesserungen im Bereich Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie den Bestimmungen zum flexiblen Arbeiten die Hauptanliegen aus der Umfrage umsetzten.»
Michel Lang, Leiter Sozialpartnerschaft, Kaufmännischer Verband Schweiz:
«Der Kaufmännische Verband begrüsst die Aufnahme der flexiblen Arbeitsmodelle - insbesondere der mobil-flexiblen Arbeit (Homeoffice) in die VAB, wodurch eine zentrale Forderung unserer Mitglieder erfüllt werden konnte. Der Ausbau des Mutterschaftsurlaubs belegt zudem das Commitment für eine bessere Work-Life-Balance.»
Balz Stückelberger, Geschäftsführer Arbeitgeber Banken:
«Die Sozialpartnerschaft in der Bankbranche ist geprägt von gemeinsamen Zielsetzungen und einer konstruktiven Zusammenarbeit. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, die gemeinsamen Projekte zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit weiterzuführen und gleichzeitig gezielte Verbesserungen und Modernisierungen in der VAB und der VAZ vorzunehmen».